Juristische Personen sind alle Kapitalgesellschaften. Im weitesten Sinne gehören auch Personengesellschaften hierzu.
Damit sind mit juristischen Personen insbesondere
- die GmbH
- die Aktiengesellschaft (AG)
- die Kommanditgesellschaft (KG)
- die offene Handelsgesellschaft (oHG)
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch
- die GmbH & Co. KG
- die Limited
etc. gemeint. Für diese Gesellschaften sind andere Antragsformulare erforderlich.