Anders als ein Insolvenzverfahren ist die Zwangsversteigerung nur eine Einzelvollstreckungsmaßnahme in Immobilien. Bei Immobilien gibt es grundsätzlich die Möglichkeit einzelner Gläubiger zu vollstrecken in Form einer
- Zwangssicherungshypothek
- Zwangsverwaltung
- Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerung hat das Ziel, dass der betroffene Grundbesitz, und nur um den geht es bei einer Zwangsversteigerung, durch ein öffentliches Verfahren beim Zwangsversteigerungsgericht (Abteilung des Amtsgerichts) verwertet wird und ein neuer Eigentümer die Immobilie erwirbt.