Sachverständiger

Wenn ein Insolvenzantrag vorliegt und die Vermögensverhältnisse überprüft werden müssen, bestellt das Insolvenzgericht einen sogenannten Sachverständigen. Dieser hat üblicherweise Fragen zu beantworten, insbesondere, ob die betreffende Person/Gesellschaft zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist, ob ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken und ob ggf. weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.

Dieser hat üblicherweise Fragen des Gerichtes zu beantworten.