Erste Priorität hat die Sanierung im Kern intakter Unternehmen sowie die Wiederherstellung der nachhaltigen Marktfähigkeit.
Im Insolvenzfall ist das oberste Ziel unserer Kanzlei, die bestmögliche Befriedigung aller am Verfahren beteiligten Gläubiger.
1. Qualität in der Verfahrensabwicklung
- Ein Kompetenznetzwerk aus Fachleuten gewährleistet eine bestmögliche interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Juristischer und betriebswirtschaftlicher Einsatz bilden eine Symbiose zur Verfahrensabwicklung mit höchster Qualität und konzentrierter Kompetenz
- Qualitätssicherung aller Verfahrensabläufe durch zertifizierte Abwicklungsstandards und „Inhouse Qualitätsmanagement“.
2. Professionalität in der Insolvenz
- Systematische, professionelle und schnelle Bearbeitung der Verfahren
- Gewährleistung eines hohen Niveaus durch Einsatz von Fachleuten und Spezialisten
- Qualitätssicherung durch vereinheitlichte Verfahrensabläufe und systematische Arbeitsergebnisse
3. Höchstpersönlichkeit/ Verantwortung/ Kompetenznetzwerk
- Sanierung / Restrukturierung anstatt Zerschlagung als oberstes Ziel
- Erhaltung von Arbeitsplätzen
- Vernünftiges Abwägen von Risiken
- Massemehrung zu Gunsten aller Gläubiger
- Wahrung der Gläubigerinteressen
- Ausschöpfen aller Möglichkeiten, die die moderne Insolvenzordnung bietet
- Aufzeigen der Chancen, die ein Marktaustrittsverfahren bietet
4. Entlastung gegenüber Verfahrensbeteiligten und Gerichten
- Transparenz durch strukturierte und fundierte Gutachten
- Fristgerechte Berichterstattung
- Durchgehende Kommunikation mit dem Schuldner und den Gläubigern
- Hohe Informationsdichte durch Kompetenzteam