Insolvenzordnung

Insolvenzordnung

Seit dem 01.01.1999 hat die Insolvenzordnung, die vorher in den alten Bundesländern geltende Konkursordnung (KO) und die in den neuen Bundesländern geltende Gesamtvollstreckungsordnung (GesO) abgelöst und regelt fast zu 100 % alle für die Insolvenzverfahren relevanten Vorschriften. Ein Insolvenzsteuerrecht selber als eigenes Gesetz gibt es nicht. In diesem Bereich bestehen die meisten Schwierigkeiten in der Abgrenzung mit der Abgabenordnung. Vereinzelt gibt es Gesetze, die ebenfalls insolvenzrechtlichen Bezug haben, z.B. Vorschriften in den SGB’s - insbesondere zum Insolvenzgeld - oder für Anleihen etc. das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG).