Das Insolvenzgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichtes. Nicht jedes Amtsgericht ist zeitgleich ein Insolvenzgericht. Die Bundesländer sind im Hinblick auf die Zusammenfassung von mehreren Amtsgerichtsbezirken zu einem Insolvenzgerichtsbezirk sehr unterschiedlich vorgegangen. In Niedersachsen ist insbesondere aufgrund der Eigenschaft als Flächenland die Anzahl der Insolvenzgerichte höher. Auf den jeweiligen Internet-Seiten der Amtsgerichte kann überprüft werden, ob das Amtsgericht auch Insolvenzgericht ist