Jedes Insolvenzverfahren setzt das Stellen eines Insolvenzantrages voraus.
Zuständig für Insolvenzverfahren sind nicht alle Amtsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland, sondern spezielle Insolvenzgerichte beim Amtsgericht. Diese können auch unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de unter der Suchfunktion der jeweiligen Bundesländer ermittelt werden. Für bestimmte Verfahren besteht Formularzwang. Unter den einschlägigen Internetseiten der betroffenen Insolvenzgerichte können diese Formulare heruntergeladen werden.