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HAZ-Expertenforum:
Wie können Unternehmer jetzt eine Pleite wegen Corona verhindern?
Ein Experte beantwortet Fragen zum Thema Insolvenz
Wie verändert die Corona-Krise das Insolvenzrecht? Und wie kann ich eine Insolvenz verhindern? Noch immer haben die Hannoveraner viele Fragen zum Coronavirus. Hier lesen Sie die Antworten von Jens Wilhelm V, Experte für Insolvenzrecht.
Beim zweiten HAZ-Expertenforum zur Corona-Krise haben die HAZ mehr als 500 E-Mails erreicht. Dabei ging es auch um drohende Insolvenzen. Wann muss man diese anmelden? Wie kann man sie verhindern'? Und was bedeutet die Aussetzung einer lnsolvenzantragspflicht?
Hier finden Sie die Antworten von Jens Wilhelm V, Experte für Insolvenzrecht.
Ich betreibe ein kleines Modegeschäft und habe derzeit keine Einnahmen. Ich hoffe auf Unterstützung für Selbstständige. Ändert sich durch die Corona-Krise etwas am Insolvenzrecht?
Eine juristische Person, wie zum Beispiel eine GmbH, ist verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Pflicht zur Stellung eines eigenen Insolvenzantrages (§15a InsO) ist nun bis zum 30. September 2020 ausgesetzt, sofern der
Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beruht. Wenn Sie Ihr Geschäft als sogenannte natürliche Person betreiben, also selbst, bestand und besteht keine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages. Ferner dürfen Gläubiger ab dem 1.März 2020 drei Monate lang keinen Insolvenzantrag stellen, wenn der Insolvenzgrund auf den Folgen der Ausbreitung des Covid-19-Pandemie beruht.
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Das Bundesamt für Statistik wertet fortlaufend die Insolvenzverfahren, insbesondere im Bereich der Insolvenzquoten, aus. Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2018 beendet wurden, mussten durchschnittlich gerechnet auf alle Verfahren die Gläubiger auf 96,2 % ihrer Forderungen verzichten, sie erhielten demnach durchschnittlich nur 3,8 % ihrer Forderungen zurück. Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen lag die Insolvenzquote für diesen Zeitraum bei 6,1 %.
Quelle:
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1. Wie kann auf einen Umsatzeinbruch und eine Reduzierung der Liquidität im Unternehmen reagiert werden?
1.1 Wie kann ich schnell die Liquidität verbessern
Neben ersten Maßnahmen, wie Anträge auf Kurzarbeitergeld (siehe weitere Ausführungen), muss sehr engmaschig eine Liquiditätsplanung aufgestellt und angepasst werden.
Hierzu sollten sinnvollerweise Lastschrifteinzüge widerrufen werden, um über jede Auszahlung individuell entscheiden zu können. Stundungsvereinbarungen mit einzelnen Gläubigern sind eine der Möglichkeiten, fällige Verbindlichkeiten hinauszuschieben.
Des Weiteren sollte von den vom Gesetzgeber schon eingeführten erleichterten Regelungen zur Stundung von Steuerzahlungen gegenüber der Finanzverwaltung bzw. Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber den jeweiligen Sozialversicherungsträgern Gebrauch gemacht werden. Wichtig ist, dass die Stundungsanträge vor Fälligkeit der jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge etc. ausgebracht und idealerweise vorher entschieden werden. Die entsprechenden Arbeitsanweisungen in den Behörden lassen erkennen, dass Stundungsanträge, die im Ermessen der jeweiligen Behörde stehen, in dieser besonderen Krisensituation zugunsten des Unternehmens ausgelegt werden.
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Am 30.12.2019 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fritzi GmbH in Eigenverwaltung eröffnet und Frau Rechtsanwältin Dr. Zulauf zur Sachwalterin bestellt. Das Unternehmen führte innerhalb weniger Wochen erfolgreich Gespräche mit Finanzinvestoren. Zu Ende Januar 2020 übernahm die EinsPlusVier GmbH mit Sitz in Hannover die für den Geschäftsbetrieb relevanten Verträge von der Fritzi GmbH, die unter anderem die Marke Fritzi aus Preussen nutzte. Nach der abgeschlossenen Übernahme wird der Standort weitergeführt und alle Arbeitsplätze bleiben erhalten.
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Nach dem eigenen Insolvenzantrag und der schon von der Unternehmensleitung angedachten Betriebsstilllegung, ist das Insolvenzverfahren am 30.12.2019 eröffnet worden. Der Geschäftsbetrieb wurde unmittelbar nach Ende des Ausverkaufes eingestellt. Bis zuletzt haben der weit überwiegende Teil der Mitarbeiter dem Unternehmen durch Treue und hohes Engagement das Vertrauen ausgesprochen und maßgeblich für den guten Ausverkaufserfolg beigetragen.
Am 14./15. Februar 2020 wird ein letzter Restpostenverkauf stattfinden und sodann das Firmengrundstück veräußert werden.
Die Insolvenzgläubiger können eine außergewöhnlich hohe Insolvenzquote erwarten.
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Nach einer turbulenten vorläufigen Insolvenzverwaltung aufgrund eines Gesellschafterstreits gelang es Rechtsanwalt Wilhelm V und seinem Team in der vorläufigen Insolvenz die Weichen für eine übertragende Sanierung zu stellen.
Der Geschäftsbetrieb wurde mit Wirkung zum 01.01.2020 an die AVG Kfz-Technik GmbH übertragend saniert. Alle Arbeitsverhältnisse bleiben erhalten. Es ist ebenfalls gelungen, dass die Firma Hermes die Zusammenarbeit fortsetzt, was der letztlich sehr guten Arbeitsleistung aller Mitarbeiter und dem neu geschaffenen Vertrauen geschuldet war. Die Gläubiger können mit einer deutlich über dem Durchschnitt liegenden Insolvenzquote rechnen.