News & Presse
- Details
Nach Anordnung der vorläufigen Insolvenz am 04.08.2015 wurde zum 15.10.2015 vom Amtsgericht Hildesheim das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach einer schwierigen Konsolidierungsphase in der vorläufigen Insolvenz gelang es, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren. Alle Kunden haben dem Unternehmen weiter das Vertrauen ausgesprochen. Bedingt durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung sind weiterhin alle Mitarbeiter beschäftigt und das Unternehmen kann nach Insolvenzeröffnung fortgeführt werden.
- Details
Im Termin zur Erörterung und zur Abstimmung über den Insolvenzplan am 21.10.2015 haben die Gläubiger mit 100 %iger Zustimmung in allen beteiligten Gläubigergruppen dem Insolvenzschuldner einen Neuanfang ermöglicht. Das Unternehmen war im Baunebengewerbe tätig. Trotz schwieriger Gläubigerstruktur aufgrund der Vorgeschichte des Unternehmens gelang es, alle Gläubiger zur Zustimmung zu bewegen.
- Details
Über das Vermögen des Herrn Albe, Inhaber der Firma Albe Event Technik mit Sitz in Hildesheim, wurde am 04.08.2015 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Zusammen mit der Unternehmensleitung führt der vom Amtsgericht Hildesheim eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen fort.
- Details
Einen außerordentlichen Erfolg können die Gläubiger in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma interkom electronic Kock u. Mreches GmbH verzeichnen. Die langjährigen Bemühungen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens durch Rechtsanwalt Jens Wilhelm V und die damals zu Beginn des Insolvenzverfahrens erfolgreich übertragende Sanierung an die Firma beyerdynamic führten letzten Endes zu einer 100 % igen Insolvenzquote und damit zu einer vollen Befriedigung aller Gläubiger.
- Details
Das Andor Hotel Plaza im Zentrum von Hannover hat Insolvenzantrag gestellt. Rechtsanwalt Jens Wilhelm V wurde als Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb wird vollumfänglich fortgeführt, alle Verbindlichkeiten können bedient werden, Rückstände aus dem laufenden Geschäftsbetrieb sind nicht vorhanden. Hintergrund des Insolvenzantrages ist ausschließlich ein vorläufig vollstreckbarer Titel des Verpächters der Immobilie.
- Details
Mit Beschluss im Januar 2014 wurde der Rechtsanwalt Jens Wilhelm V aus Hannover als Zwangsverwalter für das Objekt Oldhorster Moor 4 in Burgdorf, bekannt als jahrzehntealter renommierter Gastronomiebetrieb Moormühle, zum Zwangsverwalter bestellt.