News & Presse
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Insolvenzverfahren über das Vermögen des ehemaligen Xerox Vertriebspartners WWL Vertriebsgesellschaft für Bürosysteme mbH wird mit 100 %-iger Insolvenzquote enden.
Für das Ende 2011 eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen der WWL-Vertriebsgesellschaft für Bürosysteme mbH hatte das Insolvenzgericht Hannover, Herrn Rechtsanwalt Wilhelm V, als Insolvenzverwalter eingesetzt.
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Der Geschäftsbetrieb der Reifen-Jung GmbH wurde nach der Insolvenzeröffnung mit Wirkung zum 01.01.2017 an die Firma Fair Preis Reifenhandel GmbH veräußert. Über den Kaufpreis haben Insolvenzverwalter und Käuferin Stillschweigen vereinbart.
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Die Gläubiger in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Frerich, ehemaliger Geschäftsführer zweier Baufirmen, stimmen am 27.01.2017 über den vom Insolvenzverwalter Jens Wilhelm V vorgelegten Insolvenzplan ab. Den Gläubigern steht eine 17 %-ige Insolvenzquote in Aussicht.
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Die Reifen-Jung GmbH, ein alteingesessenes Unternehmen aus Springe mit vorzüglichem Ruf, musste aufgrund besonderer Ereignisse, die zur Insolvenz führten, Insolvenzantrag stellen. Das Amtsgericht Hameln hat dem Antrag auf Eigenverwaltung stattgegeben und zunächst die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Jens Wilhelm V bestellt. Die Insolvenzursachen an sich sind bereits im Vorfeld beseitigt worden. Das Unternehmen hatte jedoch Schwierigkeiten, diese „Altlasten“ finanziell abzubauen. Beabsichtigt ist eine Sanierung im Wege des Insolvenzplans mit allen Gläubigern. Der Geschäftsbetrieb wird vollumfänglich aufrechterhalten.
Bei einer Eigenverwaltung bleibt das Unternehmen Handelnder. Meistens werden Unternehmen erfahrene Berater zur Seite gestellt, die direkt die Geschäftsführung unterstützen. Ein Sachwalter führt die Aufsicht.
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Die Gläubigerversammlung hat am 13.09.2016 die Zustimmung zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans erteilt. Herr Knabe ist Gesellschafter verschiedener Firmen einer Autohaus Gruppe, die Anfang des Jahres 2016 Insolvenzanträge stellen musste. Aufgrund der persönlichen Mithaftung ließ sich für Herrn Knabe der eigene Insolvenzantrag nicht vermeiden.
Durch Unterstützung Dritter und durch die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen, deren freiwillige Rückzahlung bei Aufstellung eines Insolvenzplans der Anfechtungsgegner signalisiert hat, eröffnete sich der Spielraum für die Aufstellung eines Insolvenzplans. Hierdurch werden die Gläubiger bessergestellt, als bei einer regulären Abwicklung des Insolvenzverfahrens und erhalten eine höhere Insolvenzquote. Zielsetzung soll im Gegenzug sein, dass der Schuldner vorzeitig die Restschuldbefreiung erhält.
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Gläubigerversammlung beschließt Insolvenzplan.
Die Gläubigerversammlung hat am 14.09.2016 beschlossen, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb fortführen und einen Insolvenzplan ausarbeiten soll. Die nach Insolvenzeröffnung gestartete Prozessoptimierung der innerbetrieblichen Auftrags- und Produktionsbearbeitung hat bereits die ersten positiven Ergebnis erbracht. Hierzu wurde die Firma V + S GmbH als technische Beratung hinzugezogen. Bei erfolgreicher Sanierung können die Gläubiger mit einer hohen Insolvenzquote rechnen.