News & Presse
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Aus persönlichen Gründen war der Insolvenzantrag über das Vermögen des Herrn Ehrenberg, Inhaber der Firma Ehrenberg, Fenster- Türen-Trockenbau aus Hildesheim unausweichlich.
Das Amtsgericht Hildesheim bestellte durch Beschluss vom 15.02.2018 Herrn Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Die vorhandenen Aufträge werden derzeit abgearbeitet. Aufgrund schon zuvor eingeleiteter Maßnahmen ist in diesem Fall eine Sanierung des Geschäftsbetriebes nicht möglich.
Kunden und Gläubiger werden gebeten, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen.
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Mit Beschluss des Insolvenzgerichts Hannover vom 01.11.2017 wurde über das Vermögen der Hasanabadi GbR die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
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Herr Kesten, langjähriger Mitbetreiber des Campingplatzes am Silbersee und der Gaststätte Garßener Hof, befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren.
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Das Hotel Andor Plaza in Hannover kann 2 ½ nach der Einleitung des Insolvenzverfahrens als saniert betrachtet werden. Das Insolvenzgericht Hannover hatte damals Herrn Rechtsanwalt Jens Wilhelm V für die Betriebsfortführung als Insolvenzverwalter eingesetzt. Grund für den Insolvenzantrag waren Differenzen mit dem Vermieter und ein zum damaligen Zeitpunkt negatives Prozessergebnis.
Durch Fortsetzung des Prozesses und intensive Verhandlungen, auf allen Seiten, gelang es vor kurzem einen ausgewogenen Kompromiss zu erzielen mit der Folge, dass das Insolvenzverfahren beendet werden kann und der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird. Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten und eine 100 %ige Insolvenzquote wird gezahlt werden können.
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Die Gläubigerversammlung hat am 05.10.2017 übereinstimmend den vom Insolvenzverwalter Jens Wilhelm V vorgelegten Insolvenzplan im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Knabe angenommen.
Herr Knabe war in Zusammenhang mit der Insolvenz einer Autohausgruppe in Anspruch genommen worden. Durch den Insolvenzplan ließen sich auch die im Raume stehenden unerlaubten Handlungen klären und eine vorzeitige Restschuldbefreiung erreichen. Das Verfahren zeigt, dass auch bei einer hohen Mithaftung für Verbindlichkeiten einer Unternehmensgruppe sich tragfähige Lösungen erarbeiten lassen, damit auch Geschäftsführer wieder neu am Wirtschaftsleben mit Perspektive teilnehmen können.
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Über das Vermögen des ehemaligen Rechtsanwalts Kommor hat das Amtsgericht Bückeburg die am 03.08.2017 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Herr Kommor betrieb an verschiedenen Standorten im westlichen und südlichen Niedersachsen teilweiser selbst oder in Zusammenarbeit mit einer Schuldnerberatungsstelle die außergerichtliche Schuldenbereinigung im Vorfeld eines einzuleitenden Insolvenzverfahrens für Verbraucher.