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Nicht wirtschaftliche Fehlentscheidungen, sondern gesundheitliche Probleme führten zum Aus einer etablierten Zahnarztpraxis in Hildesheim.

Die Mitarbeiter wurden schon vor dem Insolvenzantrag gekündigt. Versuche des Inhabers, zuvor den Geschäftsbetrieb zu veräußern, scheiterten. „Nach meinem Eindruck wurde von einzelnen Interessenten im Vorfeld die gesundheitliche Situation des Zahnarztes ausgenutzt“, so der vom Amtsgericht Hildesheim eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V.

Mein Team und ich werden nun für die bestmögliche Verwertung und schnelle Klärung der vermögensrechtlichen Situation sorgen.