Durch Beschluss vom 15.09.2020 (47 IN 34/20 vorläufige Verwaltung) wurde über das Vermögen der Ofenhof Schaumburg GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Bückeburg eröffnet und Herr Rechtsanwalt Jens Wilhelm V zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Da sich ein leitender Mitarbeiter selbständig machte und aufgrund des nahezu vollständigen Weggangs der Mitarbeiter in der Folgezeit ist in diesem Verfahren eine Sanierung nicht möglich. Das Insolvenzverfahren wird in den nächsten Tagen eröffnet werden, die Gläubiger haben sodann die Gelegenheit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.